AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Allgemeines

 

1.1. Nathalie Lang, MSc ist angestellte und nebenberuflich freipraktizierende Hebamme mit Berufssitz in A- 2483 Ebreichsdorf und sie ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 3131 eingetragen.

1.2. Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Nathalie Lang, MSc (im Weiteren als „Wahlhebamme“ bezeichnet) und der Schwangeren/Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.

2.Vertragsabschluss


2.1. Der Behandlungsvertrag zwischen der Wahlhebamme und der Klientin kommt nach erfolgtem kostenpflichtigen Erstgespräch/ erstem Termin und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten Leistungspaketes zu Stande.

2.2. Die Wahlhebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.

3. Vertragsgegenstand
3.1. Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrags ergibt sich aus dem zwischen der Wahlhebamme und der Klientin vereinbarten Leistungen.

3.2. Die Wahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgt.

4. Mitwirkungspflichten der Klientin


4.1. Die Klientin hat der Wahlhebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese alle nötigen Informationen zu erteilen und trifft die Klientin diese Mitwirkungspflicht auch bei den darauffolgenden Anamnesen und Befundbesprechungen.

4.2. Die Klientin ist verpflichtet, der Wahlhebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Wahlhebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Wahlhebamme muss alle, für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen, von der Klientin selbstständig mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung.

4.3. Die Klientin hat den Anweisungen, der Wahlhebamme Folge zu leisten. Hierfür ist die Klientin verpflichtet der Wahlhebamme eigenverantwortlich, unverzüglich und unaufgefordert unzureichendes Verständnis oder Widerwillen mitzuteilen. Sollte die Klientin den Anweisungen nicht nachkommen, entfällt die Haftung der Wahlhebamme für dadurch entstandene Schäden.

4.4. Die Klientin verpflichtet sich der Wahlhebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.

4.5. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnissen ist die Wahlhebamme gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Entbunden wird die Wahlhebamme jedoch im Falle eines gefahrendrohenden Zustandes von Mutter oder Kind, sowie den im § 7 des HebG angeführten Aspekten.

4.6. Bei Verhinderung der Wahlhebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.

4.7. Sollte die Klientin die Wahlhebamme in dringenden Fällen nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit einer gleichgestellten medizinischen Anlaufstelle (Ärzte, Notfallambulanzen) aufzunehmen.

4.8. Die Kontaktaufnahme zur Klärung einzelner Fragen oder Unklarheiten zwischen den Terminen sollte im überwiegenden Falle schriftlich per SMS, WhatsApp oder E-Mail erfolgen. Der Ausgleich für kurze Beratungen am Telefon (max. 10min) und klären von Fragen in schriftlicher Form per WhatsApp, SMS oder E-Mail kann in einer Betreuungspauschale zusammengefasst werden und mit einem Betrag von max. 50,00€ netto pro Betreuungszeitraum verrechnet werden. Der Hebamme obliegt die Entscheidung ob die Fragen am Telefon, schriftlich per SMS, oder WhatsApp oder E-Mail geklärt werden können oder ob es dafür einen Hausbesuch oder weitere professionelle Versorgung z.B.: durch Klinik, Kinderatzt, Gynäkologe, Allgemeinmediziner, Psychotherapeut, Physiotherapeut usw. benötigt.

4.9 Die Wahlhebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.

5. Termine

5.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin nachfolgend vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.

5.2. Sollte ein Termin aus wichtigem Grunde nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Wahlhebamme mitzuteilen. Eine Verschiebung des Termins ist einmalig aus nicht anzugebenden Gründen unter diesen Bedingungen möglich. Ab dem 2. Mal wird eine Terminabsage unentgeltlich lediglich unter der Angabe von gefahrendrohenden Umständen akzeptiert.

5.3. Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so wird das vereinbarte Honorar pro Behandlungsstunde dennoch fällig. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet.

6. Vertretungsbefugnis

6.1. Die Wahlhebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Wahlhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat.

6.2. Bei Verhinderung der Wahlhebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Wahlhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.

7. Haftung

7.1. Die Wahlhebamme haftet nicht für Schäden aus leicht fahrlässigem Verschulden, ausgenommen Personenschäden. Kommt die Klientin nicht ihrer Mitwirkungspflicht (gemäß Punkt 4.) nach, so haftet die Wahlhebamme nicht für auftretende Schäden.

7.2 Die Wahlhebamme haftet nicht für Schäden, die während oder durch die Betreuung einer fachgemäßen Vertretung auftreten.

8. Dienstverhinderung

8.1. Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat die Wahlhebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanten Abwesenheit spätestens zwei Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.

9. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege

9.1. Die von der Wahlhebamme erbrachten Leistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Wahlhebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.

9.2. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Wahlhebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Wahlhebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5.2/5.3

9.3. Die Kosten der Leistungen der Wahlhebamme werden der Klientin mit der Aushändigung einer Kostenaufstellung zur Kenntnis gebracht. Diese verstehen sich als umsatzsteuerfreie Nettobeträge.

10. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.

11. Zahlungsverzug

11.1. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
11.2. Die Wahlhebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 in Rechnung zu stellen.

12.Vertragsauflösung

12.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachte Leistungen wie vereinbart zu entrichten.

12.2. Die Wahlhebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig, jederzeit ohne Angaben von

Gründen beenden bzw. von dem Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Wahlhebamme nicht verpflichtet ist, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.

12.3. Die Hebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.

12.4. Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Wahlhebamme für die, bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.

13. Vertragsänderungen

Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind unzulässig, insbesondere auch das Abgehen von der Schriftform.

14. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 2500 Baden vereinbart.

15. Datenschutz

Sie stimmen hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten zu von mir verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Gemäß Art. 13 - 15 DSGVO besteht für mich die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit bei der Wahlhebamme schriftlich widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgte Verarbeitung nicht berührt.

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Österreichische Datenschutzbehörde.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen treten jene, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

16.2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB)